Rauchwarnmelder
Gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg
Laut Landesbauordnung § 15 müssen seit dem 01.01.2015 alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Verantwortlich ist der Eigentümer der Wohnung, die Kosten können jedoch über die Betriebskosten umgelegt werden. Im Falle eines Schadens muss der Eigentümer Versicherungen und Behörden nachweisen, dass er Rauchwarnmelder angebracht hat und regelmäßig eine Wartung durchführt.
Der Einbau richtet sich nach der DIN 14676 und sollte nur von geprüften Fachkräften für Rauchwarnmelder durchgeführt werden, da die örtlichen Gegebenheiten beachtet werden müssen. Wir führen immer eine Abwägung zwischen idealer Einbaupositionierung, aufgestellten Möbel und Betten, Lampenpositionen, unterputz Stromleitungen und vielem mehr durch. In den meisten Wohnungen sind ca. 2-5 Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Pflicht ist je nach Gegebenheit ein Melder in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie im Flur (daher kann die Anzahl variieren). Wir empfehlen all unseren Kunden auch das Wohnzimmer auszustatten da dort die meisten elektronischen Geräte (potentielle Brandauslöser) sind.
Schützen Sie mithilfe intelligenter Technik, was am wertvollsten ist – menschliches Leben sowie Ihr Hab und Gut.
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